Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Giacuzzo GmbH Fahrzeugdesign1. Allgemeines
1.1 Die Giacuzzo GmbH Fahrzeugdesign (im folgenden: Verkäuferin) verkauft und liefert ausschließlich zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab sofort. Durch das Erscheinen neuer Kataloge/Prospekte und/oder der jeweiligen neuesten Preisliste verlieren alle bisherigen Kataloge/Prospekte und/oder Preislisten ihre Gültigkeit.
1.3 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Verkäuferin und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind. Für Verbraucher sind die besonderen Informationen und Belehrungen bei Fernabsatzverträgen zu beachten.
1.4 Die Verkäuferin behält sich unwesentliche technische Änderungen im Bereich der Konstruktion sowie unwesentliche farbliche Abweichungen des Designs vor.
1.5 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Bestellungen
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Verkäuferin kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen (Bei Bestellung per E-mail 3 Werktage) durch Auftragsbestätigung oder die Zusendung der bestellten Waren annehmen. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3. Lieferung und Gefahrübergang
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die Verkäuferin behält sich technische Änderungen vor, die vor Vertragsschluß feststehen und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, vor. Die Verkäuferin behält sich eine Teillieferung vor, vorausgesetzt, daß die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
4. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von der Verkäuferin unverzüglich versandfertig gemacht. Bestellte Ware, die nicht zur ständigen Lagerware gehört und die die Verkäuferin direkt beim Hersteller für den Käufer abruft, wird schnellstmöglich geliefert.
5. Gewährleistung und Beanstandungen
5.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müssen innerhalb von 2 Monaten, von Kaufleuten unverzüglich, nach Abnahme der Verkäuferin schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so sind Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
5.2 Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber der Verkäuferin keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden – zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware.
Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz kann der Käufer nur verlangen, wenn die Verkäuferin den Mangel zu vertreten hat. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen:
- Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung, Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist;
- Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist.
6. Haftung
Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Ansprüche aus Produkthaftung oder Garantie sowie aus Haftungsfolgen im Bereich von Körper oder Gesundheitsschäden des Käufers.
7. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eingetragen werden. Der Käufer muß das Fahrzeug erforderlichenfalls bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalt pfleglich zu behandeln. Der Käufer hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Ware zu informieren. Einen Besitzwechsel der Ware und die eigene Anschriftenänderung hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden zu ersetzen, die durch den Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
Ist der Käufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von der Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung, der an sie abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inkl. Mehrwertsteuer als an die Verkäuferin abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware der Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an die Verkäuferin abgetreten. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.
Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um mehr als 20%, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme, Finanzierung oder Vorkasse. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, ausschließlich Versandkosten. Fallen Versankosten an, weil der Kunde eine Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen. Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden, hat dieser auch die Rücksendungskosten zu tragen, wenn der Bestellwert der zurück zu gewährenden Ware € 40,00 nicht übersteigt. Endverbraucher haben auch dann die Kosten der Rücksendung zu tragen bei einem höheren Preis der Sache, wenn er die Gegenleistung (d.h. den Kaufpreis) oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Die Höhe der Versandkosten, die die Verkäuferin berechnet wird in einer Auftragsbestätigung bzw. im Online-Shop bei der Bestellung mitgeteilt. Die Zahlung hat in bar oder durch Finanzierung zu erfolgen. Zahlungen sind – außer bei Finanzierung des Kaufpreises – bei Abnahme des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer niedrigeren, der Verkäuferin einer höheren vorbehalten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der deutschen Zivilprozeßordnung haben, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
10.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.